Wohnver­sorgte Mitglieder

Wer in einem Projekt der AllerWohnen lebt, wird nach einer Probezeit im Projekt, an deren Ende die Bewohner*innen des Projekts gemeinsam mit den Bewerber*innen feststellen, ob man zueinander passt, Mitglied in der Genossenschaft AllerWohnen.

Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für das Leben in den Projekten und ist verbunden mit dem eigenen Engagement in der Selbstverwaltung des jeweiligen Hauses sowie zusätzlich bei der Mitgliederversammlung der Genossenschaft oder auch tatkräftig in deren Gremien. Wohnversorgte Mitglieder der Genossenschaft haben in der Mitgliederversammlung je drei Stimmen.

Die wohnversorgten Mitglieder der Genossenschaft tragen mit einer Einlage zur Finanzierung des Hauses und der AllerWohnen bei. Beim Auszug und nach einer Kündigungsfrist gibt es das Geld zurück. Je nach Projekt sind die erforderlichen Einlagen unterschiedlich hoch, teilweise werden sie auch unter den Bewohner*innen der Projekte nach Leistungsfähigkeit umverteilt.

Damit bei gegenseitiger Sympathie ein Einzug nicht am Geld scheitern muss, gibt es auch die Möglichkeit eines Darlehens von der AllerWohnen, das einzig der Einzahlung der Genossenschaftsanteile dient und mit 3% Zinsen für die Mieter*innen bezahlbar bleibt.

Beitritt

Hast Du Interesse an einer Mitgliedschaft? Hier findest Du unser Beitrittsfomular:

Beitrittsformular
Eine Gruppe Erwachsener sitzt an mehreren Bierzeltgarnituren im Garten. Im Hintergrund sieht man eins der Häuser in der Siedlung Neumühlen.